Einkommensteuer 07.01.2011
Gewinnerzielungsabsicht einer Vogelzucht mit nur wenigen Tieren
Der Unternehmer hielt sieben Vogelpaare zur Zucht. Ein Paar war zwischenzeitlich verendet. Einnahmen aus der Nachzucht waren frühestens sieben Jahre später, ein Gewinn erst nach weiteren Jahren zu erzielen. Ein Totalgewinn war überhaupt nicht absehbar.
Ausgehend von dieser schmalen Basis nur weniger Zuchttiere konnte das Finanzamt auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)
