Thema
Kindergeld für verheiratete Kinder ab 2012
Seit dem 1.1.2012 ist die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes für den Bezug von Kindergeld nicht mehr relevant. Deshalb entfällt der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind selbst dann nicht, wenn es verheiratet ist, ansonsten aber die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes vorliegen.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs