Form

0381/49761-0

Thema

Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2013

17.12.2012

Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Falls die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers zuletzt im Jahr 2009 für die Jahre 2010   2012 festgelegt worden sind, muss noch vor dem 1.1.2013 eine Neuberechnung erfolgen. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Gesamtbezüge im Einzelfall angemessen sind. So kann es notwendig sein, die Tantieme und die Gesamtbezüge   z. B. wegen weiterer Bezüge aus anderen Tätigkeiten   auf einen bestimmten Höchstbetrag zu begrenzen.
Sowohl die Neufestsetzung als auch sämtliche Änderungen der Bezüge sind grundsätzlich im Voraus durch die Gesellschafterversammlung festzustellen.
Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der Urteile zu diesem Themengebiet ist es sinnvoll, die Bezüge insgesamt mit dem Steuerberater abzustimmen.

Zitat des Tages

"Viele studieren nach dem Abitur erst mal BAFöG"

Autor: Klaus Klages
bg

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