Thema
19 % Umsatzsteuer auf Kaffeegetränke
Der Verkauf frisch zubereiteter Kaffeegetränke unterliegt dem allgemeinen Steuersatz von 19 %.
Ob der Kaffee zum sofortigen Verzehr an einem Imbissstand angeboten wird oder ob der Verkauf mit Dienstleistungselementen verbunden ist, ist nicht entscheidend.
Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs