Thema
Änderungen bei den Entgelten
Seit Inkrafttreten der SEPA-Verordnung müssen für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen die gleichen Entgelte erhoben werden wie für entsprechende inländische Euro-Zahlungen. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung galt dies nur für Zahlungen bis zu 50.000 €.

