Thema
Änderungen im Körperschaftsteuergesetz
- Die steuerlichen Grundsätze der Wertpapierleihe werden für nach dem 31. 12. 2013 überlassene Anteile auf Personengesellschaften ausgeweitet.
- Zu den Einnahmen und Bezügen aus überlassenen Anteilen gehören auch Entgelte, die die andere Körperschaft dafür erhält, dass sie die entliehenen Wertpapiere weiter verleiht. Das gilt für alle offenen Fälle.
- Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen müssen erst bis zum Veranlagungszeitraum 2015 aufgelöst werden.

