Form

0381/49761-0

Thema

Ärztliche Notfallzentrale führt umsatzsteuerfreie Leistungen aus

27.08.2014

Ein Verein, der Mitglied in einem amtlich anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege ist und für eine kassenärztliche Vereinigung die Sicherstellung des ärztlichen Notdienstes übernimmt, kann damit umsatzsteuerfreie Leistungen ausführen. Die Umsatzsteuerbefreiung setzt voraus, dass Mitarbeiter des Vereins unmittelbar gegenüber den Notfallpatienten tätig werden. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die Mitarbeiter die Anrufe der Notfallpatienten entgegennehmen und der Fahrer auf Wunsch des Arztes diesen in die Patientenwohnung begleitet, um ihm zu assistieren. Des Weiteren müssen die Entgelte niedriger sein als die von Unternehmen, die gleichartige Leistungen mit Gewinnstreben anbieten (sog. Abstandsgebot). Ein Preisvergleich ist allerdings nur erforderlich, wenn entsprechende Leistungen von Erwerbsunternehmen überhaupt angeboten werden.

Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs

Zitat des Tages

"Um Erfolg zu haben, muss man aus dem Wollen schöpfen"

Autor: Klaus Klages
bg8

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.