Thema
Anderweitige wirtschaftliche Zurechnung des Anteils an einer Personengesellschaft kann Grunderwerbsteuer auslösen
Nicht nur die Veräußerung eines Grundstücks, sondern auch die Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft, in deren Eigentum sich inländisches Grundvermögen befindet, kann Grunderwerbsteuer auslösen. In letzterem Fall fällt u. a. Grunderwerbsteuer an, wenn sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand zu mindestens 95 % ändert. Dabei reicht eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands aus. Hierunter fällt auch, wenn ohne zivilrechtlichen Gesellschafterwechsel der Anteil eines Gesellschafters (sog. Altgesellschafter) einem Dritten (sog. Neugesellschafter) wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dies setzt voraus, dass der Dritte über Substanz und Ertrag des Anteils verfügen kann. Über die Substanz verfügt der Dritte, wenn künftige Wertveränderungen ihn und nicht den zivilrechtlichen Gesellschafter treffen; über den Ertrag verfügt er, wenn der Gesellschafter ihm die Ausübung des Gewinnstammrechts überlassen hat.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs