Thema
Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen
Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen für Krankheitskosten durch
wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden nur bei Vorlage eines
amtsärztlichen Gutachtens
Die operative Entfernung von Fettverteilungsstörungen (Lipödem) durch Fettabsaugung (Liposuktion) ist keine
wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode. Aus diesem Grund können entsprechende Behandlungskosten
nur durch Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung von einem medizinischen
Dienst der Krankenversicherung vor dem Eingriff anerkannt werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des
Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.