Thema
Ansparabschreibung auch bei beabsichtigter Buchwerteinbringung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft möglich?
Ein Einzelunternehmer hatte in der am 10.6.2004 eingereichten Steuererklärung 2003 eine gewinnmindernde Ansparabschreibung von 200.000 € für eine geplante Investition geltend gemacht. Bereits am 30.3.2004 hatte er eine GmbH gegründet, in die er sein Einzelunternehmen zu Buchwerten eingebracht hatte. Das Finanzamt erkannte die Ansparabschreibung nicht an, weil das Einzelunternehmen nicht mehr existierte und es deswegen die geplante Investition nicht mehr tätigen konnte.
Der Bundesfinanzhof wollte zwar dem Einzelunternehmer Recht geben, sah sich jedoch durch das Urteil eines anderen Senats daran gehindert und hat deshalb dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs die Frage vorgelegt, ob die Ansparabschreibung auch dann vorgenommen werden darf, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.
Hinweis: Die Ansparabschreibung ist 2007 durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden.