Form

0381/49761-0

Thema

Anwendung der Realteilungsgrundsätze bei Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern

05.03.2018

Scheidet ein Gesellschafter einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung aus der Gesellschaft aus, kann eine sog. gewinnneutrale Realteilung vorliegen. Dies ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs u. a. dann der Fall, wenn eine Mitunternehmerschaft aufgelöst, der Gewerbebetrieb damit aufgegeben und das vorhandene Gesellschaftsvermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird (echte Realteilung).
Die Grundsätze der Realteilung sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs aber nicht nur bei Sachwertabfindungen mit Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen anzuwenden, sondern auch bei der Sachwertabfindung mit einzelnen Wirtschaftsgütern. Besteht die Gesellschaft trotz Ausscheidens (mindestens) eines Gesellschafters unter Mitnahme seines mitunternehmerischen Vermögens weiter, handelt es sich um eine sog. unechte Realteilung.
Voraussetzung für die Anwendung der Regelungen über die Realteilung ist, dass der Ausgeschiedene die übernommenen Wirtschaftsgüter weiterhin in einem anderen eigenen Betriebsvermögen verwendet. Sodann wird ihm die Übertragung der Wirtschaftsgüter zu Buchwerten - ohne Aufdeckung der stillen Reserven - ermöglicht.

Zitat des Tages

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren"

Autor: Bert Brecht
bg4

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.