Thema
Arbeitsschritte für den Einzug per SEPA-Lastschrift
Folgende Arbeitsschritte sind vorzunehmen:
- Der Zahlungsempfänger beantragt (einmalig) eine SEPA-Gläubigeridentifikation bei der Deutschen Bundesbank. Diese Gläubigeridentifikation fügt er jeder SEPA-Lastschrift bei und identifiziert sich damit gegenüber dem Zahlungspflichtigen.
- Der Zahlungsempfänger schließt mit seiner Bank (einmalig) die Inkassovereinbarung für SEPA-Lastschriften ab.
- Der Zahlungspflichtige unterschreibt ein SEPA-Mandat, das er vom Zahlungsempfänger erhält. Dieses Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger eine SEPA-Lastschrift einzuziehen und berechtigt die Bank des Zahlungspflichtigen, die SEPA-Lastschrift dem Konto des Zahlungspflichtigen zu belasten. Im Falle einer SEPA-Firmenlastschrift wird das Recht auf Widerspruch nach Fälligkeit ausgeschlossen.
- Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen über den bevorstehenden Einzug der SEPA-Lastschrift und gibt dabei Betrag, Fälligkeit, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz an.
- Der Zahlungsempfänger erhält die Gutschrift aus den eingereichten Lastschriften.
- Die Bank des Zahlungsempfängers leitet die Lastschriften an die Bank des Zahlungspflichtigen weiter.
- Die Bank des Zahlungspflichtigen belastet dessen Konto, sofern es keine Gründe gibt, die dieser Belastung entgegenstehen (z. B. Widerspruch des Zahlungspflichtigen vor Fälligkeit, aufgelöstes Konto, fehlende Deckung).
- Der Zahlungspflichtige widerspricht innerhalb der Widerspruchsfrist oder akzeptiert stillschweigend die SEPA-Lastschrift.
- Die Bank des Zahlungspflichtigen leitet nicht eingelöste oder widersprochene SEPA-Lastschriften an die Bank des Zahlungsempfängers zurück.
- Die Bank des Zahlungsempfängers belastet den Zahlungsempfänger mit den nichteingelösten oder widersprochenen Lastschriften.

