Thema
Aufteilung von Reisekosten bei Reise mit Lebensgefährten
Aufwendungen einer nebenberuflich tätigen Schriftstellerin für einen Segeltörn und eine Reise nach Australien und Neuseeland können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, wenn ein Zusammenhang mit der schriftstellerischen Tätigkeit besteht. Die Teilnahme eines Lebensgefährten an einer solchen Reise hindert die Abzugsfähigkeit grundsätzlich nicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesfinanzhof.
Eine nebenberuflich tätige Schriftstellerin arbeitete an einem Roman, dessen Handlung sich an dem Buch „Zwei Jahre Urlaub“ von Jules Verne und dessen Verfilmung anlehnte. Dieses Werk spielt zum Teil an Bord eines Segelschiffs auf dem Pazifischen Ozean und im Übrigen in Neuseeland, Australien und Chile. Obwohl die Schriftstellerin aus ihrer Tätigkeit noch keine Einnahmen erzielt hatte, ließ der Bundesfinanzhof die Aufwendungen, soweit sie auf sie selbst entfielen, zum Abzug zu. Als nicht abzugsfähig wertete das Gericht die anteiligen Kosten für den Lebensgefährten, der die Schriftstellerin begleitet hatte. Wegen der Aufteilung dieser gemischten Aufwendungen bezog sich das Gericht auf den Beschluss des Großen Senats.
Bei der Frage der Gewinnerzielungsabsicht im Zusammenhang mit einer schriftstellerischen Tätigkeit ist nach Aussage des Gerichts zu berücksichtigen, dass sich positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen lassen. Wird die schriftstellerische Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und ernsthaft betrieben, kann gleichwohl von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden.