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Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Der Umsatz aus Theatervorführungen und vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt, wenn die Lesung mit einer Theatervorführung vergleichbar ist. Bei einer Autorenlesung bringt der Autor die Inhalte seiner Bücher näher, indem er mit Hilfe der Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung die Texte lebendig werden lässt. Er bedient sich dabei des Stilmittels der Rezitation. Dies ist nach Ansicht des Finanzgerichts als Kleinkunst zu werten und stellt eine der Theatervorführung vergleichbare Darbietung dar.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.

