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Begünstigter Wertansatz nur für ein zu Wohnzwecken vermietetes oder zur Vermietung bestimmtes Grundstück
Das Erbschaftsteuergesetz sieht für die Bewertung eines zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücks einen um 10 % verminderten Wertansatz vor. Die Nutzungsvoraussetzung muss zum Zeitpunkt der Schenkung oder beim Tod des Erblassers vorliegen. Ein Leerstand ist nur unerheblich, soweit er durch einen Mieterwechsel oder wegen durchgeführter Modernisierungsarbeiten bedingt ist. Bei einer konkret beabsichtigten Vermietung ist der Beginn der dazu eingeleiteten Maßnahmen anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen glaubhaft zu machen. Die Vergünstigung scheidet aus, wenn das Grundstück weder zu Wohnzwecken vermietet noch für eine Vermietung bestimmt ist.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs