Thema
Bei nicht erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens ist kein Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung zu versteuern
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, ist dieser Nutzungsvorteil als Lohn zu versteuern. Ist dem Arbeitnehmer die Privatnutzung untersagt, ist kein Nutzungsvorteil zu versteuern. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug an nahe Angehörige überlassen und das Privatnutzungsverbot nicht überwacht wird.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs

