Form

0381/49761-0

Thema

Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der unternehmerischen Tätigkeit gefährden

05.03.2018

Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der
unternehmerischen Tätigkeit gefährden

Eine aus zwei Diplom-Ingenieuren bzw. Prüfingenieuren bestehende GbR erstellt Beweissicherungsgutachten für Kfz,
bewertet Kraftfahrzeuge und führt Haupt- sowie Abgasuntersuchungen durch. Es werden drei weitere Prüfingenieure
beschäftigt. Sie erledigen den überwiegenden Teil der durchzuführenden Arbeiten weitestgehend selbstständig nach
den gesetzlichen Vorschriften. Lediglich bei den Messergebnissen treffen sie keine eigene Entscheidung.
Bei dieser Konstellation liegt für die GbR nach einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts keine freiberufliche,
sondern insgesamt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Von über 9.000 jährlich abzuwickelnden Prüfungen und Gutachten
werden fast 8.000 von den angestellten Prüfingenieuren eigenverantwortlich und ohne Beteiligung der Gesellschafter
erledigt. Für die Beurteilung ist unerheblich, dass bei den durchzuführenden Hauptuntersuchungen gesetzliche
Kriterien zu beachten sind und staatliche Aufgaben wahrgenommen werden. Unbedeutend ist auch der Umstand,
dass die Gesellschafter vor allem Kontrollaufgaben wahrnehmen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
überwachen und ihre Mitarbeiter stichprobenartig überprüfen.
Der Bundesfinanzhof muss den Fall abschließend entscheiden.

Zitat des Tages

"Ein Tag mehr ist ein Tag weniger"

Autor: Hanns Dieter Hüsch
bg8

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.