Thema
Erbschaftsteuerrechtliche Auskunftspflicht von Kreditinstituten bezüglich Kunden von Zweigstellen in Österreich
Erbschaftsteuerrechtliche Auskunftspflicht von Kreditinstituten bezüglich Kunden
von Zweigstellen in Österreich
In einem vom Bundesfinanzhof zu beurteilenden Fall ging es um die Aufforderung eines Finanzamts an ein deutsches
Kreditinstitut in Bezug auf deren Kunden einer Zweigstelle in Österreich, die zum Zeitpunkt ihres Todes in
Deutschland Steuerinländer waren, die nach deutschem Erbschaftsteuerrecht vorgeschriebenen Informationen
anzuzeigen.
Auch im Hinblick darauf, dass in Österreich keine vergleichbare Anzeigepflicht besteht und Kreditinstitute dort einem
strafbewehrten Bankgeheimnis unterliegen, legte der Bundesfinanzhof die Frage, ob diese deutsche
erbschaftsteuerrechtliche Regelung der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, dem Gerichtshof der Europäischen
Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. Deutsche Kreditinstitute könnten nämlich durch diese Regelung davon
abgehalten werden, in Österreich über eine Zweigstelle geschäftlich tätig zu werden.
Nach dem Urteil des EuGH steht die Niederlassungsfreiheit dieser deutschen erbschaftsteuerrechtlichen Regelung
nicht entgegen. Die Niederlassungsfreiheit kann nicht dahin verstanden werden, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet
wäre, seine nationalen Steuervorschriften auf die eines anderen Mitgliedstaates abzustimmen.