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Erstattete Krankenkassenbeiträge mindern den Sonderausgabenabzug
Erstattete Krankenkassenbeiträge mindern den Sonderausgabenabzug
Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen. Das erfolgt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich
die erstatteten Beiträge vorher, also im Jahr der Zahlung, steuerlich ausgewirkt hatten.
Die geleisteten Beiträge führen im Jahr der Zahlung prinzipiell zu einer wirtschaftlichen Belastung, die aber durch die
gleichartigen Beitragserstattungen insoweit wieder hinfällig werden. Die Beitragsverrechnung ist folglich auch dann
vorzunehmen, wenn die erstatteten Beiträge im Jahr der Entrichtung etwa aufgrund einer Gesetzesänderung nur
begrenzt abziehbar waren.
Der Bundesfinanzhof hat die Feststellung getroffen, dass die steuerlichen Auswirkungen für die Gleichartigkeit der
Sonderausgaben als Verrechnungsvoraussetzung nicht zu berücksichtigen seien.