Thema
Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach Ehescheidung kann grunderwerbsteuerfrei sein
Erwirbt ein früherer Ehegatte nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein Grundstück von dem anderen früheren Ehegatten, ist dieser Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Befreiung gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn nicht der frühere Ehegatte, sondern eine Personengesellschaft, an der die beiden früheren Ehegatten beteiligt sind, das Grundstück erwirbt. Eine begünstigte Vermögensauseinandersetzung setzt nicht voraus, dass das Grundstück endgültig dem früheren Ehegatten zu Alleineigentum zugeordnet wird.
Beispiel: A und B werden geschieden. A überträgt im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein Grundstück aus seinem Alleineigentum auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der er und B je zur Hälfte beteiligt sind. Die Grundstücksübertragung ist in voller Höhe von der Grunderwerbsteuer befreit.