Thema
Europaweit freie Kontowahl
Unternehmen und Verbraucher können den Euro-Zahlungsverkehr künftig über ein einziges Zahlungskonto abwickeln. Damit können Unternehmen ihren Kunden im Ausland die Bezahlung per SEPA-Lastschrift ermöglichen. Eine verpflichtende Erreichbarkeit für die SEPA-Firmenlastschrift besteht nicht.
Zur europaweit freien Kontowahl gehört auch, dass nicht mehr vorgeschrieben werden darf, in welchem EUMitgliedstaat das Konto zu führen ist, sodass beispielsweise die Finanzverwaltung kein Inlandskonto mehr verlangen darf.

