Form

0381/49761-0

Thema

Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer therapeutischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung

17.12.2012

Besucht ein Patient im Rahmen einer therapeutischen Behandlung nahe Angehörige, können Aufwendungen für diese Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Voraussetzung ist, dass diese Besuche medizinisch notwendig sind. Der folgende vom Bundesfinanzhof entschiedene Fall macht dies deutlich:
Eine in verhaltenstherapeutischer Behandlung befindliche Patientin war in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden. Im Rahmen der langwierigen Behandlung fuhr sie mehrfach zu ihrem weit entfernt wohnenden, lebensbedrohlich erkrankten Vater. Die Fahrten sollten allein dem Zweck dienen, die Erlebnisse aus der Kindheit gemeinsam mit dem Vater aufzuarbeiten. Der behandelnde Arzt hatte die Notwendigkeit bescheinigt. Die durchgeführten Fahrten beliefen sich auf etwa 25.000 km. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Fahrten ab, weil die medizinische Notwendigkeit nicht durch ein zuvor erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen werden konnte.
Unter Hinweis auf die geänderte Rechtsprechung stellte das Gericht zunächst fest, dass ein amts- oder vertrauensärztliches Attest nicht mehr zwingend erforderlich ist. Zudem wurde weitergehend die Notwendigkeit der geltend gemachten Fahrtkosten bestätigt. Nicht nur das medizinisch Notwendige im Sinne einer Mindestversorgung führt zu abzugsfähigen Kosten, sondern vielmehr jedes diagnostische oder therapeutische Verfahren, dessen Anwendung in einem Erkrankungsfall hinreichend notwendig erscheint.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber verschärfte Nachweisanforderungen für den Abzug von Krankheitskosten eingeführt. Diese Regelung soll rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle gelten.

Zitat des Tages

"Wer nichts als Geld verdient, verdient auch nichts als Geld"

Autor: Anthroposophengemeinschaft Düren
bg1

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.