Thema
Fortführung der Anschaffungskosten bei Abspaltung
Bei Verschmelzung, Aufspaltung und qualifiziertem Anteilstausch treten die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft anteilig an die Stelle der Anteile an der übertragenden Gesellschaft. Das gilt nun auch für die Abspaltung, so dass auch hier die Anschaffungskosten fortgeführt werden und die Realisierung stiller Reserven vermieden wird. Die stillen Reserven würden sonst beim Anteilseigner der Abgeltungsteuer unterliegen. Erfasst sind Abspaltungen, die nach dem 31.12.2012 ins Register eingetragen wurden.

