Thema
Früher erteilte Abbuchungsaufträge
Eine Weiternutzung der bereits bestehenden Abbuchungsaufträge ist nicht möglich, d. h. eine Neuerteilung eines SEPA-Mandats ist hier erforderlich. Zahlungsempfänger und Zahler müssen sich daher entweder auf die Nutzung des SEPA-Basis- oder des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens (nur Zahler, die nicht Verbraucher sind, dürfen das SEPA-Firmenlastschriftverfahren nutzen) verständigen. Das Original des neuen SEPA-Firmenlastschriftmandats verbleibt nach der Unterzeichnung beim Zahlungsempfänger, während der Zahlungspflichtige eine Kopie bei seiner Hausbank hinterlegt.

