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Geldtransaktionen vom Konto des Ehemanns auf ein Konto der Ehefrau können schenkungsteuerpflichtig sein
Geldtransaktionen vom Konto des Ehemanns auf ein Konto der Ehefrau können
schenkungsteuerpflichtig sein
Bei Geldtransaktionen zwischen Eheleuten ohne Gegenleistung ist im Hinblick auf die Schenkungsteuer Vorsicht
geboten, wie ein vom Bundesfinanzhof entschiedener Fall zeigt.
Ein Ehemann war Inhaber eines Bankkontos, über das seine Ehefrau auch Kontovollmacht hatte. Er überwies hiervon
erhebliche Geldbeträge auf ein Konto seiner Frau. Das Finanzamt sah hierin eine freigiebige Zuwendung und setzte
Schenkungsteuer fest, weil die Freibeträge überschritten waren. Die Ehefrau behauptete, das Geld auf dem Konto
des Ehemanns hätte ihr schon seit langem zur Hälfte gehört. Dies konnte sie weder beweisen noch schlüssig
darlegen, sodass das Gericht die Schenkungsteuerfestsetzung als rechtens betrachtete. Auch die Kontovollmacht der
Ehefrau war für das Gericht kein Indiz, dass ihr das Guthaben anteilmäßig gehörte.
Hinweis: Eheleute können untereinander eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, am
Kontoguthaben vereinbaren. Zahlen beispielsweise beide Ehegatten Geld auf ein Sparkonto des einen Ehegatten und
besteht Einvernehmen darüber, dass die Ersparnisse beiden zugutekommen sollen, so gehört ihnen das Guthaben
auch zivilrechtlich im Zweifel zu gleichen Teilen. Dies sollte zu Beweiszwecken aber schriftlich und zeitnah
dokumentiert sein.
Auch bei sog. Oder-Konten, die beiden Eheleuten gehören, ist Vorsicht geboten, wenn nur ein Ehegatte Einzahlungen
darauf vornimmt. Es sollte jedenfalls steuerlicher Rat eingeholt werden.