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Thema

Gewinnzuschätzungen bei einem Restaurant

17.12.2012 Bargeldintensive Betriebe, wie z. B. Gaststätten und Imbissstuben, werden von der Finanzverwaltung intensiv geprüft. Den Betriebsprüfern stehen Kalkulationsprogramme zur Verfügung, die ohne allzu großen Zeitaufwand Nachkalkulationen ermöglichen. Häufig führen die Betriebsprüfungen zu erheblichen Umsatz Hinzuschätzungen.Das Finanzgericht München hat in einem Aussetzungsverfahren einige bemerkenswerte Grundsätze aufgestellt: Bei einer Schätzung (auch Zuschätzung) ist die Ermittlungspflicht der Finanzbehörde selbst bei Vorliegen eines Hinzuschätzungsgrundes nicht völlig aufgehoben. Schätzungen und Unsicherheitszuschläge müssen in sich schlüssig und ihre Ergebnisse wirtschaftlich vernünftig und möglich sein. Verstößt ein Prüfer bei der Schätzung gegen grundlegende mathematische Regeln, ist die Schätzung rechtswidrig. Substantiierten Behauptungen des Unternehmers muss der Prüfer nachgehen. Eine Schätzung oder Hinzuschätzung nach Rohgewinnaufschlagsätzen aus den amtlichen Richtsatzsammlungen ist nur zulässig, wenn der Prüfer nachweist, dass der Betrieb nicht mit deutlich niedrigeren Rohgewinnaufschlägen kalkuliert. Ein Verstoß gegen grundlegende statistische Regeln liegt vor, wenn der Prüfer zur Ermittlung des durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagsatzes das arithmetische Mittel aus verschiedenen Rohgewinnaufschlagsätzen in Form von Prozentsätzen errechnet.  

Zitat des Tages

"Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann"

Autor: Duke Ellington
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Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.