Thema
Gleicher Freibetrag für beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige
Gleicher Freibetrag für beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige
Eine deutsche Staatsangehörige lebte mit ihrer Tochter in Großbritannien. 2011 schenkte sie ihrer Tochter ein
Grundstück in Düsseldorf. Im Schenkungsteuerbescheid berücksichtigte das Finanzamt lediglich einen Freibetrag von
2.000 € für die beschränkt erbschaftsteuerpflichtige Tochter. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied aber, dass der
Freibetrag für Kinder von 400.000 € abzuziehen ist, der auch für unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige gilt, weil dies
der Gerichtshof der Europäischen Union vorab so entschieden hatte.