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Grunderwerbsteuer bei Erwerb eigener Anteile durch GmbH
Verfügt eine GmbH über inländischen Grundbesitz, kann auch die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen Grunderwerbsteuer auslösen. Dies ist der Fall, wenn sich durch die Anteilsübertragung mindestens 95 % der Anteile in einer Hand vereinigen. Die Voraussetzung der „Anteilsvereinigung“ ist auch erfüllt, wenn die GmbH eigene Anteile erwirbt und anschließend nur noch über einen Gesellschafter verfügt. Auch in diesem Fall erhält der verbleibende Gesellschafter wirtschaftlich gesehen eine dem zivilrechtlichen Eigentümer eines Grundstücks vergleichbare Stellung.
Beispiel: A und B sind Gesellschafter einer GmbH, die über inländischen Grundbesitz verfügt. B überträgt seinen Geschäftsanteil auf die GmbH.
Der Erwerb löst Grunderwerbsteuer aus, Steuerschuldner ist A. Bemessungsgrundlage ist der sog. Grundbesitzwert (dessen Verfassungsmäßigkeit derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird) und nicht der Kaufpreis für den Erwerb der Anteile.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs