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Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung nicht um Instandhaltungsrückstellung zu mindern
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb einer
Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung nicht um
Instandhaltungsrückstellung zu mindern
Beim Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem
Meistgebot. Dieses ist nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern. Die Instandhaltungsrückstellung
gehört zum Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft und geht nicht auf den Erwerber über.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)