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Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern kann grunderwerbsteuerbefreit sein
Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern kann grunderwerbsteuerbefreit
sein
Grundstücksübertragungen zwischen Geschwistern unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, während
Übertragungen zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind (z. B. Eltern und Kinder) von der
Grunderwerbsteuer befreit sind. Die Befreiung gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch in den Fällen, in
denen ein Elternteil (oder beide) ein Grundstück auf ein Kind mit der Auflage überträgt, einen Anteil an dem
Grundstück auf Geschwister zu übertragen. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Vater ein
Grundstück auf die Töchter mit der Verpflichtung übertragen, für den Fall der Geburt weiterer Kinder entsprechende
Anteile auf diese zu übertragen. Im Gegensatz zum Finanzamt bejahte der Bundesfinanzhof die
Grunderwerbsteuerbefreiung.