Thema
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für das Legen des Hauswasseranschlusses
Die Lieferung von Wasser unterliegt – mit Ausnahme von zur Abgabe an Verbraucher bestimmten Fertigpackungen – dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt auch das Legen eines Hausanschlusses an das Wasserverteilungsnetz. Dies gilt unabhängig davon, ob das Legen des Hausanschlusses durch das Wasserversorgungsunternehmen erfolgt, das das Wasser liefert, oder durch einen anderen Unternehmer.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)