Form

0381/49761-0

Thema

Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit

05.03.2018

Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit

Das Bundessozialgericht hatte im Fall eines Heilpädagogen zu entscheiden, der neben einer Vollzeittätigkeit auf der
Basis von Honorarverträgen vier bis sieben Stunden wöchentlich für einen Landkreis Aufgaben im Rahmen der
Jugendhilfe erbrachte und hierfür ein Honorar von ca. 40,00 € je Betreuungsstunde erhielt.
Nach Ansicht des Gerichts lag in diesem Fall keine abhängige Beschäftigung vor, da der Heilpädagoge weitgehend
weisungsfrei arbeitete und auch nicht in die Arbeitsorganisation des Landkreises eingebunden war. Gegen eine
abhängige Beschäftigung sprach zudem die Höhe der Vergütung, die deutlich über dem Arbeitsentgelt eines
vergleichbar eingesetzten Arbeitnehmers gelegen und damit eine Eigenvorsorge ermöglicht habe. Folge: Der
Landkreis konnte im Zusammenhang mit der Beauftragung des Heilpädagogen nicht zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden.

Zitat des Tages

"Viele kommen vom Holzweg direkt in die Sackgasse"

Autor: Heinz Erhardt
bg

Aktuelles aus der Kanzlei

  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht.

  • Corona-bedingte Betriebsschließung - Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung

    Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle

  • WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig

    Während der Corona-Pandemie können für Eigentümerversammlungen Einschränkungen gelten. Allerdings kann ein Verwalter sich nicht nur selbst einladen

  • Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

    Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

  • Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

    Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern.

  • Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld

    Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

  • Reparatur eines privaten Kfz - Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“.

  • Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein

    Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind nicht unbedingt steuerfrei.

  • Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen

    Nicht immer ist für das Arbeiten im „Homeoffice“ zuhause genug Platz oder Ruhe. Wer einen außerhäuslichen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

  • Ist eine teilweise Schätzung bei der Anerkennung der Fahrtenbuchmethode zulässig?

    Für die Ermittlung der Kosten für die private Pkw-Nutzung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen grundsätzlich die 1 %-Methode oder alternativ ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch anzuwenden.