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Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif
Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif
Die Klägerin war verwitwet und lebte mit ihren zwei minderjährigen Kindern zusammen. Sie machte vor dem
Bundesfinanzhof geltend, dass der Ausschluss verwitweter Alleinerziehender vom Splitting-Verfahren unvereinbar mit
dem Gleichheitsgrundsatz und dem Schutz der Familie sei.
Der Bundesfinanzhof widerspricht der Ansicht der Klägerin. Es besteht nach seiner Auffassung kein Anspruch
Alleinerziehender auf Anwendung des Splitting-Verfahrens. Dies kann weder aus dem Prinzip der Besteuerung nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgeleitet noch unter Berücksichtigung des Schutzbereichs der Familie
gefordert werden. Das Splitting-Verfahren ist auf zusammenlebende Eheleute ausgerichtet. Die Situation von
Alleinerziehenden ist damit weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht vergleichbar.