Thema
Keine Ertragsteuern bei Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens ins Gesamthandsvermögen bei Entgelt bis Buchwert
Die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen seiner Personengesellschaft führt nicht zu einer Besteuerung der stillen Reserven, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt. Zum Entgelt gehören auch von der Personengesellschaft übernommene Schulden.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs