Thema
Keine rückwirkende Verzinsung der Einkommensteuernachzahlung bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags
Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen für ihren Betrieb einen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd geltend machen, wenn sie für die nächsten drei Wirtschaftsjahre die Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens planen. Gibt der Unternehmer die Investitionsabsicht auf, wird die Gewinnminderung rückgängig gemacht. Die sich daraus ergebende Steuernachzahlung ist allerdings nicht rückwirkend zu verzinsen.
Hinweis: Mittlerweile hat der Gesetzgeber reagiert und eine rückwirkende Verzinsungspflicht für ab 2013 beanspruchte Investitionsabzugsbeträge eingeführt.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs

