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Keine Steuerbefreiung für eine Anteilsvereinigung bei Einbringung schenkweise erhaltener Gesellschaftsanteile
Keine Steuerbefreiung für eine Anteilsvereinigung bei Einbringung schenkweise
erhaltener Gesellschaftsanteile
Die Einbringung schenkweise erhaltener Gesellschaftsanteile in eine Kommanditgesellschaft erfüllt nicht die
Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuerbefreiung, wenn die Anteilsvereinigung erst nach der Schenkung
vollzogen wird.
Ein Vater hatte seinen vier Töchtern je ein Viertel seiner Anteile an einer grundbesitzenden GmbH geschenkt. Die
Töchter waren verpflichtet, diese Anteile unentgeltlich in eine GmbH & Co. KG einzubringen, an deren Vermögen sie
ebenfalls zu je 25 % beteiligt waren. Das Finanzamt kam nach einer Außenprüfung zu dem Ergebnis, dass die
Einbringung den Tatbestand einer steuerpflichtigen Anteilsvereinigung erfülle und der Grunderwerbsteuer zu
unterwerfen sei.
Der Bundesfinanzhof hat die Grunderwerbsteuerpflicht bejaht und damit begründet, dass im zu entscheidenden Fall
zwischen verschiedenen Rechtsvorgängen zu unterscheiden sei. Die Schenkung der Anteile unterliegt der
Schenkungsteuer und löst keine Grunderwerbsteuer aus. Die erst in einem späteren Rechtsvorgang - und nicht
innerhalb desselben Rechtsvorgangs - erfolgte Einbringung der geschenkten Anteile ist hingegen
grunderwerbsteuerlich beachtlich. Darüber hinaus ist bei der (erneuten) Anteilsvereinigung in der Hand einer
Gesamthandsgemeinschaft nicht ein Grundstückserwerb von den einbringenden Gesellschaftern (Töchtern), sondern
ein Grundstückserwerb von der grundbesitzenden Gesellschaft (GmbH) zu unterstellen.