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Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand trotz einiger Vermietungsanzeigen
Ein Hauseigentümer nutzte in seinem Zweifamilienhaus eine Wohnung selbst, die andere war seit 10 Jahren nicht mehr vermietet worden, sodass sich hieraus dauernd Verluste ergaben, die das Finanzamt aber wegen fehlender Vermietungsabsicht nicht zum Abzug zuließ. Der Hauseigentümer legte zum Beweis seiner Vermietungsbemühungen einige Zeitungsannoncen vor, die insgesamt 150 € im Jahr ausmachten.
Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht. Er erkannte zwar in der Vorlage von Zeitungsannoncen ein Zeichen für die Vermietungsabsicht. Weil es aber nur sehr wenige Anzeigen waren und das Mietobjekt in einem Gebiet lag, in dem Mietwohnraum stark nachgefragt war, unterstellte das Gericht, dass die Vermietungsabsicht aufgegeben worden war.

