Thema
Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen bei Flächenzukauf
Der Hinzuerwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen kann einerseits zu gewillkürtem oder notwendigem Betriebsvermögen führen, andererseits im Privatvermögen stattfinden. Die Beantwortung der Frage richtet sich nach der zweckentsprechenden Verwendung des Grundstücks oder hängt von den äußeren Umständen ab:
- Ist ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück im Zeitpunkt seines Erwerbs an einen Dritten verpachtet, gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Eigenbewirtschaftung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt.
- Gleiches gilt für einen verpachteten Betrieb. Das hinzuerworbene Grundstück muss dann innerhalb eines Jahres von dem bisherigen Betriebspächter zur Eigenbewirtschaftung übernommen werden.
- Ist eine Eigen- oder Fremdnutzung des hinzuerworbenen Grundstücks innerhalb der Jahresfrist nicht möglich, kann durch sofortige und eindeutige Bestimmung eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen erfolgen.
- Ein mehr als 100 km von der Hofstelle entfernt liegendes Grundstück kann jedoch weder dem notwendigen noch dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs