Thema
Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt mit der SEPA-Basislastschrift die Einzugsermächtigung und mit der SEPAFirmenlastschrift das Abbuchungsverfahren. Das Datenformat ist wie bei der Überweisung ISO 20022 XML. Der Verwendungsweck ist ebenfalls auf 140 Zeichen begrenzt.
Ab dem 1. Februar 2014 sind bei neuen Vertragsabschlüssen SEPA-Lastschriftmandate zu verwenden. Für die Mandate gibt es strengere Formvorschriften:
- Die Ermächtigung muss auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
- Das Mandat muss sich von eventuell verbundenen Vertragsteilen deutlich absetzen.
- Das Mandat muss eine eindeutige Weisung für die Bank enthalten: „Ich ermächtige XY, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von XY auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.“
- Das Mandat muss auf die Rückgabemöglichkeit von acht Wochen hinweisen: „Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“
- Der Hinweis lautet beim Firmenlastschriftmandat: „Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.“
- Das Mandat muss die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz enthalten.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt. Ändert sich die Firma des Unternehmens (z. B. Namensänderung, Rechtsformwechsel, Fusion oder Änderung des Hauptgeschäftssitzes) muss eine neue Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank beantragt und die alte ID gelöscht werden. Die Gläubiger-ID ist in Deutschland wie folgt aufgebaut:
| Ländercode | 2 Stellen | Ländercode nach ISO 3166-1; Buchstaben |
| Prüfziffer | 2 Stellen | gemäß ISO 7064 berechnet |
| Geschäftsbereicherkennung (Creditor Business Code) |
3 Stellen | Buchstaben (von der Bundesbank mit "ZZZ" vorbelegt) |
| Nationales Identifikationsmerkmal | 11 Stellen | Zahlen |
Für die tatsächlich verwendeten SEPA-Mandate kann der Zahlungsempfänger den Creditor Business Code frei belegen. So könnte der Zahlungsempfänger unterschiedliche Gläubiger-IDs für unterschiedliche Abteilungen generieren und parallel nutzen.
Die Mandatsreferenz wird vom Unternehmer erzeugt. Sie kann bis zu 35 Stellen aufweisen. Sinnvoll kann es sein, bestehende Kunden- oder Vertragsnummern zu ergänzen.
Weitere Bestandteile des Mandats müssen sein:
- Name und Adresse des Gläubigers
- Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird
- Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers sowie Datum der Unterschrift.

