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Pokergewinne sind steuerpflichtig
Pokergewinne eines erfolgreichen Pokerspielers sind steuerbar und Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie berufsmäßig erzielt werden. Das Finanzgericht Köln hatte über den Fall eines Flugkapitäns zu entscheiden, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnahm und in dieser Zeit nicht unerhebliche Preisgelder gewann. Der Pokerspieler war der Ansicht, dass letztendlich das Kartenglück entscheide. Dieses Argument überzeugte das Finanzgericht nicht: Maßgebend sei, ob der Spieler nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an bekannten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele. Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören nicht nur die Gewinne, sondern auch evtl. Antritts-, Fernseh- und Werbegelder.
Eine Steuerbarkeit von Pokergewinnen soll nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht vorliegen, wenn das Pokerspiel hobbymäßig ausgeübt wird.
Der Bundesfinanzhof muss wahrscheinlich Klarheit schaffen.