Thema
Rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner
- Eingetragene Lebenspartner werden für alle noch nicht bestandskräftigen Altfälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. 8. 2001 im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Ehegatten gleichgestellt.
- Auch im 5. Vermögensbildungsgesetz gibt es eine Gleichstellung. So können vermögenswirksame Leistungen auch zugunsten des nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartners angelegt werden.

