Thema
Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts
Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte sich der Geschäftsführer einer GmbH nur dann wegen Bankrotts strafbar machen, wenn er die Tathandlung für die GmbH und (zumindest auch) in deren Interesse vorgenommen hat (sog. Interessentheorie).
Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nunmehr aufgegeben. Schafft der Geschäftsführer einer GmbH bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft Bestandteile des Gesellschaftsvermögens beiseite, so ist er auch dann wegen Bankrotts strafbar, wenn er hierbei nicht im Interesse der Gesellschaft handelt.