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Tarifbegünstigung für Abfindung eines selbstständig tätigen Anwalts
Auch ein selbstständig tätiger Anwalt kann die Tarifbegünstigung für eine Abfindung in Anspruch nehmen, wenn das Vertragsverhältnis arbeitnehmerähnlich ausgestaltet ist.
Ein Rechtsanwalt war im Rahmen eines Beratungsvertrags für eine Gesellschaft tätig und erhielt hierfür eine feste monatliche Vergütung. Nach Kündigung durch den Auftraggeber widersprach der Anwalt und es kam zu einem gerichtlichen Vergleich. Danach hatte die Gesellschaft eine einmalige Entschädigung zu zahlen.
Bei den Gewinneinkünften ist eine solche Entschädigung grundsätzlich nicht steuerbegünstigt, wenn die Einnahmen ihre Ursache in einer laufenden Tätigkeit haben. Anders ist dies bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu beurteilen. Die Tarifermäßigung kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Zahlung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird und in geballter Form zufließt. Ist ein Beratervertrag (wie in dem geschilderten Fall) einem Arbeitsvertrag ähnlich, kann für die Entschädigung eine Steuerermäßigung zum Tragen kommen.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs