Thema
Verbraucherschutz bei Lastschriften verbessert
Nach der SEPA-Verordnung können Verbraucher:
- Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzen
- ein Zahlungskonto gänzlich für Lastschriften blockieren
- „white lists“ oder „black lists“ von Zahlungsempfängern erstellen.
Über die Ausgestaltung und mögliche Folgen der Nutzung durch den Zahler informiert die kontoführende Bank oder Sparkasse.

