Thema
Verkauf eines Grundstücks von einer juristischen Person des Privatrechts an eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterliegt der Grunderwerbsteuer
Verkauf eines Grundstücks von einer juristischen Person des Privatrechts an eine
juristische Person des öffentlichen Rechts unterliegt der Grunderwerbsteuer
Verkauft eine juristische Person des Privatrechts (z. B. GmbH oder AG) ein Grundstück an eine juristische Person des
öffentlichen Rechts (z. B. eine Gemeinde oder einen Kreis), unterliegt dieser Verkauf der Grunderwerbsteuer. Dies gilt
auch dann, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts alleinige Anteilseignerin der juristischen Person des
Privatrechts ist; dadurch wird letztere nicht zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Eine
Grunderwerbsteuerbefreiung kann es hingegen geben, wenn sowohl der Grundstücksveräußerer als auch der
Grundstückserwerber juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)