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Was ist SEPA und warum gibt es SEPA?
SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und bedeutet, dass alle Euro- Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Die Umstellung auf die europaweit einheitlichen Euro- Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften ist zum 1. Februar 2014 gesetzlich vorgeschrieben.
Grund für die Einführung von SEPA war, dass der europäische Zahlungsverkehrsmarkt stark fragmentiert ist. Jedes Land verfügt über eigene technische Standards, z. B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Auch die Zahlverfahren selbst sind in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet. Mit SEPA stehen nun einheitliche Verfahren und Standards zur Verfügung. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines einheitlichen Binnenmarkts im unbaren Zahlungsverkehr aufgehoben und europaweiter Wettbewerb ermöglicht. SEPA betrifft somit nicht nur den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, sondern soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen.
Nachdem sich im Markt die SEPA-Zahlverfahren nicht selbstständig durchsetzten, regelte die Europäische Kommission 2010 mit der SEPA-Verordnung die gesetzliche Einführung. In Deutschland gibt es flankierend das SEPA-Begleitgesetz.
Von der Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren sind alle Beteiligten betroffen: Zahlungsdienstleister, Handel, Unternehmen, technische Dienstleister und Verbraucher.
SEPA-Überweisungen werden seit Januar 2008 angeboten. Für Lastschrifteinzüge in SEPA existieren seit November 2009 zwei SEPA-Lastschriftverfahren: eine Standard/Basisvariante („SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“/SEPA Core Direct Debit), die alle Kunden nutzen können, sowie eine optionale Variante, die ausschließlich für Lastschriftzahlungen ohne Rückerstattungsrecht angeboten wird („SEPA-Firmen-Lastschrift“, SEPA Business to Business Direct Debit).

