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Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht bei längerem Leerstand
Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht bei längerem Leerstand
Steht eine Eigentumswohnung in einer sanierungsbedürftigen Wohnanlage längere Zeit leer, weil die finanziellen
Mittel für eine Gesamtsanierung fehlen, ist bei einem Leerstand von mehr als sechs Jahren vom Wegfall der
Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.
Die Mitglieder einer sanierungsbedürftigen Wohnungsanlage hatten die heruntergekommenen Wohnungen mehrere
Jahre vermietet und sodann Sanierungsarbeiten in Angriff genommen. Die dafür von den Miteigentümern gezahlte
Sonderumlage wurde jedoch teilweise unterschlagen, die Sanierungsmaßnahmen mussten abgebrochen werden.
Dies führte zu einem Leerstand der Mietwohnungen. Da auch nach Ablauf von fünf Jahren nicht abzusehen war, ob
jemals die erforderliche Gesamtsanierung der Wohnanlage zum Abschluss gebracht werden kann, wurde eine
Einkunftserzielungsabsicht ab dem sechsten Jahr verneint.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.
(Quelle: Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern)