Thema
Wehrsold ist steuerfrei
Wehrdienstleistende werden entlastet. Künftig sind folgende Bezüge steuerfrei:
- Geld- und Sachbezüge für Wehrpflichtige,
- Geld- und Sachbezüge für Zivildienstleistende,
- Wehrsold für freiwillig Wehrdienstleistende,
- an Reservisten gezahlte Bezüge,
- Heilfürsorgeleistungen für Soldaten und Zivildienstleistende,
- Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst.
Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen werden dagegen steuerpflichtig. Die Regelung gilt schon für den Veranlagungszeitraum 2013.

