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Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der
Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
Der geldwerte Vorteil eines Arbeitnehmers aus der Überlassung eines betrieblichen Pkw zur privaten Nutzung und für
Fahrten zwischen der Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte ist als Arbeitslohn steuerpflichtig. Die Berechnung
kann entweder nach der sog. 1 %-Regelung oder bei entsprechender Belegführung nach der Fahrtenbuchmethode
erfolgen.
In beiden Fällen ist nach Urteilen des Bundesfinanzhofs der geldwerte Vorteil um Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu
kürzen. Unerheblich ist, ob es sich um monatlich gleichbleibende Beträge oder einzelne individuell getragene Kosten
handelt.
Übersteigen die selbst getragenen Kosten den Wertansatz für die private Kfz-Nutzung, bleiben sie unberücksichtigt.
Dadurch ergibt sich kein negativer Wertansatz. Vielmehr wird unterstellt, dass eine derartige Überzahlung auf private
Ursachen zurückzuführen ist.