Thema
Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne bei Umwandlung einer
Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
Wird innerhalb der Fünf-Jahres-Frist nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft dieses
Unternehmen aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Auflösungs- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.
Dies gilt nicht nur bei der Aufgabe oder Veräußerung des gesamten Betriebs, sondern auch für einen Teilbetrieb oder
einen Anteil an einer Personengesellschaft. Der Gewerbesteuer unterliegen die in diesem Zusammenhang
aufgedeckten stillen Reserven, soweit sie dem Betriebsvermögen der ehemaligen Kapitalgesellschaft zuzuordnen
sind.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

